Beschreibung
Ziele und Zielgruppe Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit. Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und OffenlegungDetaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-RegelungenDie Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen VorschriftenDie Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen NormenKünftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik Aktuelles vorab zusammenfassend dargestelltNur Print war gestern! Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten: OnlineZugang zum Bilanzrecht Kommentar mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.eNews Steuern - Unsere Online-Zeitschrift mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.Aktuell in der 121. Aktualisierung (März 2025) u.a.: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes v. 21.6.2023 sind die §§ 342 - 342p HGB neu in das HGB eingefügt worden. Die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung gilt erstmals für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre.
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Stollfuß Verlag - Zweigniederlassung der Lefebvre Sarrut Gmb
Tim Mehrle
t.mehrle@stollfuss.de
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Autorenportrait
Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge; Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Prof. Dr. Stefan Thiele
Inhalt
Vorwort
Autorenverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Inhaltsübersicht
Schrifttum
Tabellarische Übersichten
Abkürzungsverzeichnis
Aktuelles
Einführung
Kommentierung §§ 238-289 HGB
Kommentierung §§ 290-342e HGB
Anhänge
Anhang 1 Checkliste zur Aufstellung des Anhangs Einzelabschluss
Anhang 2 Checkliste zur Aufstellung des Anhangs Ergänzende Angaben Konzernabschluss
Anhang 3 Deutscher Corporate Governance Kodex vom 20.8.2002
Stichwortverzeichnis